Auch für Bauern aus Unterpremstätten in der Steiermark gilt das Sicherheitspolizeigesetz und so wurde der PilzJäger letzten Sonntag wegen Ruhestörung angezeigt. Schon das Arbeiten mit einem Häcksler und einer elektrischen Motorsäge in der Halle war genug für diesen Anstoß. Wie gewohnt habe ich Stroh für die Pilzzucht gehäckselt und dann noch zwei Festmeter Holzstämme mit Shiitake beimpft. Also aufgepasst meine lieben Bauern-Kollegen – machen wir Schluß mit der Arbeit am Sonntag! Endlich wieder lange ausschlafen und dann eine deftiges Mittagessen und ab vor den Fernseher. Am Sonntag darf nicht mehr gelärmt werden – und wie soll das am Bauernhof ohne Lärm funktionieren… Ich werde in Zukunft die Gesetze einhalten und erst ab 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr meine „lauten“ Arbeiten vollbringen – wenn ich bis 22:00 Uhr nicht fertig werde, dann kann ich ja wieder um 06:00 Uhr mit der Arbeit beginnen; und das jeden Tag ausser Sonn- und Feiertage.
Viel Spaß beim Lärmen!
Euer Bauer